Folgen einer Nichtumsetzung.

Welche Konsequenzen das NISG 2026 vorsieht.
Ein sachlicher Überblick.

Überblick

Drei Bereiche im Überblick.

Das NISG 2026 sieht Sanktionen bei Verstößen vor, verpflichtet die Geschäftsführung zur Mitwirkung und wirkt über Vertragsketten auf Lieferanten. Die folgenden Abschnitte fassen die relevanten Regelungen sachlich zusammen.

01

Bußgeldrahmen.

Wesentliche Einrichtungen: bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Wichtige Einrichtungen: bis zu 7 Mio. € oder 1,4 %. Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag; konkrete Sanktionen richten sich nach Schwere, Dauer und Kooperation.

02

Verantwortung der Leitung.

Die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen ist Sache der Geschäftsführung und kann nicht vollständig delegiert werden. Die Leitung muss die Maßnahmen formal genehmigen und regelmäßig überprüfen.

03

Vertragliche Anforderungen.

Betroffene Auftraggeber geben ihre Pflichten über Vertragsbeziehungen an Zulieferer weiter. Nachweisbare Maßnahmen werden damit zunehmend zur Voraussetzung für Aufträge, Audits und Zulassungen.

Bußgeldrahmen

Die Obergrenzen.

Die Höchstbeträge leiten sich aus der EU-Richtlinie NIS 2 ab. Konkrete Bußgelder bemessen sich nach Schwere des Verstoßes, Dauer, Kooperation und den zum Tatzeitpunkt umgesetzten Maßnahmen.

  • Pauschalbetrag oder Umsatzanteil – der jeweils höhere Wert ist maßgeblich.
  • Die Meldepflicht (24h-Erstmeldung, 72h-Bericht) ist eigenständig sanktioniert.
  • Dokumentierte Maßnahmen und Kooperation mit der Behörde wirken mildernd.

Pflichten der Leitung

Die Rolle der Geschäftsführung.

NIS 2 weist der Leitungsebene eine aktive Rolle bei der Umsetzung zu. Die Pflichten lassen sich in drei konkrete Punkte zusammenfassen.

Genehmigung.

Die Geschäftsführung genehmigt die Sicherheitsmaßnahmen formal und überprüft deren Umsetzung regelmäßig.

Schulung.

Die Leitung nimmt regelmäßig an Schulungen zu Cyber-Risiken teil. Teilnahme und Inhalte werden dokumentiert.

Aufsicht.

Bei schweren Verstößen kann die Behörde eine zeitweilige Untersagung der Leitungsfunktion anordnen.

Aufsichtsbefugnisse

Instrumente der Behörde.

Neben Geldbußen sieht das NISG 2026 weitere aufsichtsrechtliche Instrumente vor. Welches Instrument zum Einsatz kommt, hängt von der Art und Schwere des Verstoßes ab.

  • 01Verpflichtende Sicherheits-Audits auf Kosten der Einrichtung
  • 02Öffentliche Bekanntmachung festgestellter Verstöße
  • 03Anordnung der Nachbesserung innerhalb vorgegebener Fristen
  • 04Aussetzung von Zulassungen oder Zertifizierungen
  • 05In schweren Fällen: zeitweilige Untersagung der Leitungsfunktion

Nächste Schritte

Anwendungsbereich prüfen.

Ob und wie das NISG 2026 auf Ihr Unternehmen anzuwenden ist, hängt von Sektor, Größe und Lieferbeziehungen ab. Der Selbst-Check gibt eine erste Einschätzung in rund drei Minuten.

Kontakt

Gilt NISG 2026 für Ihr Unternehmen?

Wir klären offene Punkte unverbindlich im Gespräch und ordnen Ihre Situation anhand der aktuellen Rechtslage ein.

office@brida-it.at +43 660 36 15 499
Niedergams 39
8524 Deutschlandsberg
Mo–Fr, 8–17 Uhr
Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Redaktioneller Überblick auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen (u. a. NIS 2 Richtlinie (EU) 2022/2555, NISG-2026-Entwurf). Stand: April 2026. Ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.