Bußgeldrahmen.
Wesentliche Einrichtungen: bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Wichtige Einrichtungen: bis zu 7 Mio. € oder 1,4 %. Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag; konkrete Sanktionen richten sich nach Schwere, Dauer und Kooperation.